Johann Linden (1871-1942)

Johann Linden wurde am 18. Dezember 1871 in Ayl als Sohn des Landwirts Johann Linden und dessen Frau Lucia geb. Reiter geboren; getauft wurde er in der Pfarrkirche Ayl am 20. Dezember. Johann Linden jun. war das zweite Kind und der erste Sohn einer Familie mit 9 Kindern, von denen drei allerdings starben. Seine Schwester Helene heiratete den Dürener Lehrer Paul Salentin; deren Sohn Johannes (Hans) Salentin (*1925 † 2009) wurde später ein bekannter Maler und Plastiker und erinnerte sich, seinen Onkel Johann in den großen Ferien in Trittenheim immer wieder besucht zu haben und dabei an dessen Kunst teilhaben zu dürfen.

Der gebürtige Ayler Johann Linden begann 1918 seinen Dienst als Pfarrer in Trittenheim. Mehr als zwanzig Jahre übte er seine seelsorgliche Tätigkeit aus, davon fast ein Drittel während der nationalsozialistischen Diktatur. Die Erinnerung an Pfarrer Linden könnte ansetzen bei seiner Initiative zur Wiederherstellung der Laurentiuskapelle. Auch an den kunstsinnigen Menschen, den Maler (seine Wandmalereien im Pfarrhaus wurden im letzten Jahrzehnt wieder freigelegt) und den Komponisten (aus seiner Feder stammt eine Hymne auf Trittenheim) ließe sich erinnern. In Erinnerung gerufen werden soll hier an den Priester, der von Ulrich von Hehl ihn in der Dokumentation „Priester unter Hitlers Terror“ zu den Hunderten Geistlichen zählt, die sich der nationalsozialistischen Ideologie nicht beugten und die Macht der Diktatur zu spüren bekamen.

„Am 12.1.1938 wegen Vergehens gegen das Flaggengesetz“ verurteilt wird er mit der „Auferlegung einer Geldstrafe in Höhe von 50 RM durch die Gestapo“ sanktioniert; „am 2.5.1939 [erhält er die] Ausweisung aus dem Regierungsbezirk Trier“ und erfährt die Drangsal „vom 4.5. bis 5.5.1939 [in der] Schutzhaft und [beim] Verhör in Trier“. Es folgt „ab dem 28.3.1939 [eine] Gehaltssperre“. Bei von Hehl heißt es, „alle Maßnahmen wurden durch die Gestapo verhängt, Begründungen sind nicht bekannt“. Dieser Aufsatz kann die fehlenden Begründungen nicht völlig nachliefern und doch deutlicher machen, was zum Anlass der Repression genommen wurde. An Linden lässt sich ablesen, wie totalitär der Nationalsozialismus das Leben ergreifen und bestimmen wollte. Wer sich dem verweigerte, war für das System gefährlich. Johann Linden überschrieb seine im Pfarrarchiv aufbewahrten Notizen mit „und sie gaben Acht auf ihn“, was treffend das System des Ausspähens und der Denuntiation benennt.

Biographisches

Johann Linden wurde am 18. Dezember 1871 in Ayl als Sohn des Landwirts Johann Linden und dessen Frau Lucia geb. Reiter geboren; getauft wurde er in der Pfarrkirche Ayl am 20. Dezember. Johann Linden jun. war das zweite Kind und der erste Sohn einer Familie mit 9 Kindern, von denen drei allerdings starben. Seine Schwester Helene heiratete den Dürener Lehrer Paul Salentin; deren Sohn Johannes (Hans) Salentin (*1925 † 2009) wurde später ein bekannter Maler und Plastiker und erinnerte sich, seinen Onkel Johann in den großen Ferien in Trittenheim immer wieder besucht zu haben und dabei an dessen Kunst teilhaben zu dürfen.

Zwischen 1888 und 1894 besuchte Linden als Zögling des Bischöflichen Konvikt in Trier das dortige Friedrich-Wilhelm-Gymnasium. Seine Reifeprüfung legte er 1894 ab und begann das Studium der Theologie im Bischöflichen Priesterseminar in Trier. Nach dem Studienabschluss 1898 weihte ihn Diözesanbischof Felix Korum am 26. März 1898 zum Priester. Die Kaplanszeiten absolvierte er zunächst in Roden (1898-1899) und anschließend in Thalexweiler (1899-1901).

Seine erste Pfarrstelle wies ihm der Bischof zum 29. März 1901 in Kaltenborn an; gleichzeitig war er während dieser Zeit auch Pfarrverwalter von Herschbach. Dort wirkte er bis er zum 25. März 1918 zum Pfarrer in Trittenheim ernannt wurde.

Konfliktchronologie

Dominierte bei der Reichstagswahl in Trittenheim am 7. September 1930, an der etwa 2/3 der 767 Wahlberechtigten teilnahmen, die Zentrumspartei mit rund 40%, so lag die NSDAP bei nur 11%6; die Wahl am 5. März 1933 zeigt für Trittenheim (Wahlbeteiligung 81,5%) einen Stimmenanteil von mehr als 57% für die NSDAP, während rund 37 % auf das Zentrum fielen.

Umgedrehtes Bild und Einkauf

Die nationalsozialistische Regierung war kaum ein halbes Jahr im Amt, als unter dem Datum des 23. August 1933 Pfarrer Linden unter der Überschrift „Und sie gaben auf ihn acht“ (nach Lukas 14,1) notiert, dass er erstmalig „in Trier bei der Kreisleitung der Hitler Regierung denunziert“ wurde.

Der Vorwurf lautete, er habe
„1. ein Hitlerbild in der Schule umgedreht. 2. die Lehrerin S. von der Führung der 'Engelchen' bei der Fronleichnamsprozession ausgeschlossen weil sie eine Hitler wäre“.

Linden bemerkt dazu
„1. stimmt, man denke, welch ein Verbrechen! horribile dictu!“ und „2. stimmt auch, aber nicht wegen des angegebenen Grundes, sondern aus anderen, unpolitischen, berechtigten Gründen“.

Die Anzeige wurde, so Linden, durch den Einfluss einiger Trittenheimer bei der Kreisleitung niedergeschlagen. Über den „Kampfbund des gewerblichen Mittelstandes“ wurde im August eine weitere Klage eingereicht. Von ihr erfuhr Pfarrer Linden durch das Bischöfliche Generalvikariat. Ihm wurde vorgeworfen, „unser Herr Pastor kauft sein Fleisch in jüdischen Metzgereien. Ferner ist noch zu bemerken, daß unser Herr Pastor ein jüdisches Mädchen mit in den Katholischen Religionsunterricht bestellt und es dort den Kindern als Vorbild hinstellt und Sie [sic] auch mit abfragt“.

Linden antwortet am 23. August 1933 dem Generalvikar: „solange in Trittenheim kein Arischer [sic] Metzger ist, kaufe ich Fleischwaren bei den jüdischen Metzgern […] Das sehr intelligente Schulkind Ruth Koppel bleibt manchmal in meiner Religionsstunde - 2. Stunde vormittags - und nimmt dann regen Anteil an dem Unterricht, oft mehr als die Kinder arischer Abstammung. Ich habe sie noch nie zum Religionsunterricht bestellt. Die jüdischen Kinder bleiben ja auch in dem Bibelunterricht, der von den Lehrpersonen erteilt wird“. Bei den beiden jüdischen Metzgern handelte es sich um die im „Fleischerei-Adressbuch von Deutschland“ schon 1925 als einzige Fleischer am Ort angegebenen Bermann Samuel und "Elias Bonnen" [recte: Bonem).

Das Generalvikariat leitete Lindens Antwort an die „Gauleitung der National-Sozialistischen deutschen Arbeiterpartei“ in Koblenz weiter und merkt an, man könne „grundsätzlich als Behörde für die Einkäufe des Pfarrhauspersonals eine Garantie nicht übernehmen“ (so in der Abschrift Lindens).

Trauergeläut

Mitte August 1934 fordert das Generalvikariat den Trittenheimer Pfarrer auf, zu einer bei der Gestapo eingegangenen Anzeige Stellung zu nehmen. Es ging um das das Trauergeläut für den verstorbenen  Reichspräsidenten Paul von Hindenburg (2.10.1847-2.8.1934). Im „Trauererlaß zum Ableben des Reichspräsidenten von Hindenburg“ vom 2. August 1934 war unter III. vorgesehen, dass „die Kirchenbehörden beider Konfessionen […] bis zum Beisetzungstage einschließlich täglich ein einstündiges Trauergeläut in der Zeit von 8 bis 9 Uhr abends an[ordnen]“.

Linden gab zu erkennen, er habe „erst am Freitag, den 3. August 1934“ „in der Trier'schen Landeszeitung No. 176 die Notiz“ gelesen, dass die Kirchenbehörden das Trauergeläut angeordnet hätten. „Daß schon Donnerstags abends am 2. August geläutet werden sollte, war mir völlig unbekannt. Deshalb ließ ich Donnerstag Abend das ohne mein Wissen und ohne meine Erlaubnis angeordnete Glockengeläute einstellen, umsomehr fühlte ich mich veranlaßt, als nicht einmal der Küster hinzugezogen wurde und bei meiner Ankunft im Turm, bereits ein Glockenseil am Boden lag. Der Ortsgruppenleiter, der mich kurz danach auf der Straße in klobiger Weise anhielt, 'ob ich nicht wüßte, daß 14 Tage für Hindenburg geläutet werden soll', antwortete ich mit nein und verwies ihn auf die kirchlichen Vorschriften über die Benutzung der Glocken, die ausschließlich der kirchlichen Obrigkeit untersteht. Das gab er selbst zu. […] Die gleiche Antwort gab ich dem Herrn Ortsvorsteher von hier, der mir gleich nachher in der selben Sache einen Verweis zu geben sich angetrieben fühlte. Auf eine Frage des Ortsgruppenleiters, ob denn am folgenden Tage geläutet werden könne, antwortete ich: 'Jawohl, weil ich jetzt durch dich die Anordnung über das Trauergeläute gehört habe‘, was auch geschah. Zur Befolgung der kirchl. Anordnungen bin ich als Pfarrer im Gewissen verpflichtet.“11 Von Domkapitular Prälat Carl Kammer (1881-1968) erfuhr er bei einer persönlichen Begegnung, die Sache sei nicht weiter verfolgt worden.

Gruß und Predigt

Im August 1935 trifft im Pfarrhaus eine Vorladung nach Trier zur „Vernehmung wegeneingegangener Beschwerden“ ein. Pfarrer Linden befindet sich zu dieser Zeit zur Behandlungseines Herzleidens in Bad Nauheim. Seine Schwester Maria, die ihm den Haushalt führte,teilte dem Kreisschulrat mit, ihr Bruder sei auf vier Wochen verhindert. Bei seiner Rückkehr wird Linden Anfang Oktober in einem höflich formulierten Brief von Schulrat Bernd „um baldgefl[issentliche] Mitteilung“ gebeten, „wann wir die Angelegenheit erledigen wollen. Wenn es Ihnen möglich ist, bitte ich Sie um Ihren Besuch in meinem Geschäftszimmer, Behördenhaus Maximin, Zimmer 58. Da der Herr Regierungspräsident mir kurze Frist gesetzt hat, bitte ich Sie um baldgefl[issentliche] Erledigung.

Am 7. Oktober fuhr Johann Linden nach Trier und sah den Schulrat mit einem maschinenschriftlichen Beschwerdebericht vor sich. Von einer größeren Anzahl von Vorwürfen nennt Linden aus dem Gedächtnis:

1. Der Pfarrer Linden erweist nicht den deutschen Gruß weder in der Schule noch auf dem Gelände der Schule den Lehrpersonen gegenüber. 2. Im Orte Trittenheim hat die Bevölkerung den Eindruck, als ob Pf. Linden dem neuen Reiche nicht gut, sondern feindselig gegenüberstünde. Seine Haltung zum 3. Reiche geht hervor aus seinem ganzen Benehmen, besonders aus seinen Predigten, ferner aus seinen Mienen, aus dem Ton und der Betonung, wie überhaupt aus der ganzen Art und Weise, wie er die Schreiben des Bischofs liest betont und erklärt. Es hat sich deshalb eine gewisse Erregung im Orte gegen ihn bemerkbar gemacht. […] 3. Seine oben gekennzeichnete Stellung geht auch hervor aus der Art und Weise, wie er die Jugendorganisationen Jünglings- und Jungfr[auen] Congregation leitet. usw.“[Anm.]

Verfasser des Schreibens war der damalige Hauptlehrer, mit dem Linden schon seit den zwanziger Jahren ineinem angespannten Verhältnis stand, obwohl dieser lange Zeit Organist und Chorleiter war.Schulrat und Pfarrer unterzeichnen das Protokoll, in dem festgehalten wird:

1. Ich erweiseregelmäßig den vorgeschriebenen deutschen Gruß zu Beginn und Ende des Katechismus  Unterricht und auch auf dem Schulgelände. […] 2. Das Verlesen aus dem K. A. A. [Kirchlichen Amtsanzeiger] geschieht auf Anordnung des Hochw. Herrn Bischofs ohne persönliche Bemerkungen meinerseits. […] 3. Die Marianischen Congregationen werden von mir nur im kirchlichen Geiste geleitet.

Weitere, von Linden nicht angeführte Vorwürfe habe erentkräften oder widerlegen können. Im November 1935 wird Linden mitgeteilt, er sei nichtmehr durch den Landrat zum Religionsunterricht in der Ländlichen Fortbildungsschulezugelassen.

Unterlassung

Am 22. Januar 1936 erscheint ein Gendarm in Trittenheim, der Pfarrer Linden im Auftrag der Gestapo vernimmt. Anlass ist eine telefonische Anzeige, wonach er am 9. November 1935 nicht geflaggt habe. Der 9. November war für das Regime ein Gedenktag an den fehlgeschlagenen, aber verklärten Ludendorff-Hitler-Putsch vom 9. November 1923 (Marsch zur Feldherrnhalle in München). „Zu der Anklage bemerkte ich, daß die Unterlassung des Flaggens nicht auf bösem Willen, sondern auf Unkenntnis der Vorschrift beruht habe“; eine gesetzliche Regelung gab es erst seit 1939.

Sammlung und Beflaggung

Um 1936 die Kirche neu streichen zu können, wurden im Dorf durch Kirchenvorstandsmitglieder „Flugblättchen“ verteilt, in denen um Spenden geworben wurde[Anm.]. Es gingen nicht nur ausreichend Spenden ein, sondern auch eine Anzeige bei der Gestapo, „diese Sammlung [sei] dem Sammlungsverbot zuwiderlaufend“.

Mehrere Personen, besonders aus dem Kirchenvorstand, wurden verhört, die jedoch alle die Sammlung als rein kirchliche Sammlung ansahen. Beim Verhör Lindens zur gleichen Sache am 10. März 1937 im Bürgermeisteramt in Klüsserath wurde protokolliert:

Das vom Kirchenvorstand Trittenheim herausgegebene Flugblatt zwecks Spenden zur Ausmalung unserer Kirche wurde im Glauben des gesetzlich zulässigen  herausgegeben. Ich habe mich allerdings an der Herausgabe des Flugblattes nicht beteiligt, sondern dies ist von einigen Kirchenvorstandsmitgliedern unter Anleitung des Malers Johann Scharding in Trier herausgegeben worden. Scharding erklärte, diese Art der Sammlung sei gesetzlich zulässig und er habe schon mehrmals geholfen, solche Sammlungen durchzuführen. Um aber trotzdem ganz sicher zu gehen, ist Scharding zu dem Ortsgruppenleiter […] in Trittenheim gegangen und hat ihm die Sache unterbreitet. Der Ortsgruppenleiter hat die Hinweise bzw. den Text zum Entwurf des Flugblattes gegeben und nachher bei einer Besprechung mit dem Kirchenvorstand die vorliegende Fassung des Flugblattes für gut geheißen bezw. genehmigt. Um ganz den
Charakter einer Kirchensammlung zu wahren, wurde der Passus 'oder im Pfarrhaus abgeben' gestrichen. Auch wurde das Flugblatt dem Ortsbürgermeister […] in Trittenheim vorgelegt, der sich jedoch nicht dazu äußerte. Das Geld wurde nicht zu Hause abgeholt, sondern war in den Klingelbeutel zu legen.

Doch damit war die Sache noch nicht erledigt. Johann Linden hatte sich am 12.06.1937, einem Samstag, im Landgericht in Trier einzufinden. Nach ausführlicher Ermahnung teilte man ihm schließlich mit, die Sache sei niedergeschlagen und das Landgericht habe einen Freispruch erlassen – „und ich stieg leichten Herzens die Treppen des wenig einladenden Justizgebäudes unter der mit einer Wage [sic!] behafteten Justitia hinab und hinaus und war wiederum eine neue Erfahrung gewitzigter“, kommentiert Pfarrer Linden den Ausgang.

Das Regierungspräsidium teilte Pfarrer Linden Ende Juli 1937 mit, dass seine „Zulassung zum schulplanmäßigen Religionsunterricht - lebenskundlichen Unterricht - mit Wirkung ab 1. Sept. 1937 erloschen“ ist, denn es gebe an der Trittenheimer Schule ausreichend Lehrpersonen, die „auf Grund der vorgeschriebenen Prüfungen zur Erteilung des schulplanmäßigen Religionsunterrichtes - lebenskundlichen Unterrichtes - befähigt und zur Übernahme dieses Unterrichtes bereit sind“.

Nun war ihm die Möglichkeit genommen, jungen Menschen in der Schule und außerhalb des Gottesdienstes die christliche Position darstellen zu können. Auf diese Weise hatte der nationalsozialistische Staat einen wichtigen Schritt zum alleinigen Einfluss auf die Jugend geschafft.

Am 5. September 1937, einem Sonntag, besuchte Bischof Korum die Pfarrei um die Jugend zu firmen. Ein Bischofsbesuch war immer Anlass, die Straßen zu schmücken, auch durch Beflaggung. Im Wissen um die symbolische Bedeutung von Flaggen hatte sich im Nationalsozialismus auch hier Grundlegendes geändert, weshalb Pfarrer Linden der Vorwurf gemacht wurde, er habe „das Pfarrhaus anläßlich der 'Anwesenheit des Bischofs mit einer großen Zahl Kirchenfahnen und daneben, unter den Kirchenfahnen versteckt, mit einer Reichsflagge beflaggt […], ohne der Reichs- und Nationalflagge die bevorzugte Stelle eingeräumt zu haben“. Sowohl vor der Ortspolizeibehörde in Klüsserath und später im Trierer Amtsgericht musste sich Linden zu verantworten.

Das Amtsgericht stellte schließlich im Januar 1938 (15.1.1938) einen Strafbefehl aus, weil Linden gegen die „Verordnung zur Durchführung des Reichsflaggengesetzes v. 24. 10. 1935 in Verbindung mit dem Erlaß des Reichs und pr[eußischen] Ministers der Justiz v. 26.11.1935 und dem Erlaß des Reichsm[inisters] Wimmern vom 4.10.1936 über die Kirchenbeflaggung“ verstoßen habe. Das Reichsflaggengesetz (eines der Nürnberger Gesetze) hatte die Hakenkreuzflagge zur Reichs- und Nationalflagge erklärt und für staatliche oder kirchliche Feiertagen allein ihr Aufziehen erlaubt bzw. geboten. Kirchliche Flaggen aufzuziehen war Privatpersonen generell verboten und auch bei kirchlichen Anlässe durften Privatpersonen nur die Reichs- und Nationalflagge hissen. Nicht nur die äußeren Repräsentationsmöglichkeiten der Kirchen waren damit massiv eingeschränkt, sondern auch die Möglichkeit eines Bekenntnisses. Wo nur ein wenig Selbstbewusstsein der Kirchen vorhanden war, waren Verstöße unausweichlich.

Gegen Linden wurde „eine Geldstrafe von 50 M und für den Fall, daß sie nicht beigetrieben werden kann, eine Gefängnisstr[afe] von 1 Tag für je 5 M festgesetzt“. Seine Rücksprache mit dem Generalvikariat führte zu dem Rat, keinen Einspruch zu erheben, „da die im Strafbefehl festgesetzte Strafe auch erhöht und der Art nach geändert werden kann“. Lindens Brief vom 22. Januar 1938 an das Amtsgericht folgt die Rückfrage, ob er Einspruch erheben wolle. Linden antwortete, „ich wollte keinen Einspruch einlegen. Der Betrag von 50 M + 2,50 M ist bezahlt worden am 25/1 1938“.

Pogrom

Zwar war Linden nicht unmittelbar betroffen, aber seine dokumentierte Wahrnehmung des Pogroms vom 9. November zeigt seine persönliche Betroffenheit über das Schicksal der jüdischen Mitbürger, die noch nicht emigriert waren. Aus seiner Feder stammt ein knapper, aber klarer Augenzeugenbericht über das, was in Trittenheim in jener unsäglichen Nacht geschah.

Gipfelpunkt: die Ausweisung … und die unerwartete Rückkehr

Am 16. Februar 1939 erschienen „zwei Mann von der Geheimpolizei“ und „unterwarfen mich einem 2-3 stündigen aufregenden Verhör. Es handelte sich um eine ganze Masse Anzeigen und Anklagen, die aus dem Dorfe an die Gestapo wider mich geschickt worden waren“.

Linden schätzte es als „schwere Verleumdung“ ein, was er zu hören bekam. Die Vorwürfe richteten sich u.a. darauf, er habe Kindern, denen bei nationalsozialistischen Veranstaltungen Filme gezeigt wurden (um welche es sich handelt, wird nicht gesagt), seine kritische Stellung zum Nationalsozialismus mitgeteilt. Ein anderer Vorwurf ging dahin, den BDM-Mädchen sonntags nicht frei gegeben zu haben, um an den BDM-Versammlungen teilzunehmen, die sich mit Gottesdiensten oder der Christenlehre überschnitten.

Auch seine Positionierung zum Pogrom und andere Angelegenheiten, die er nicht im Detail aufführt, gehörten zum Konglomerat der Anklagen. „Nach dem Verhör war ich halbtot vor Aufregung u. unbezwinglichen Schreckens“ schließt Linden seine Skizze.

Am 27. März 1939 erschienen wieder zwei Gestapo-Beamte, die ihn nun speziell wegen seiner Predigten zum Pogrom befragten. Örtliche Parteigenossen der NSDAP hatten sich direkt angesprochen gefühlt. Zwei Stunden dauerte das Verhör.

Am 11.4.1939 erhielt ich vom Bisch[öflichen] G[eneral]-V[ikariat] die Nachricht, der Regierungspräsident von Trier habe die Pfarrbesoldungsbeihilfe mir entzogen mit sofortiger Wirkung, d. h. vom 1. April 1939 ab.

Diese staatliche Zahlung an die Geistlichen der Kirchen war für damalige Verhältnisse nicht unwichtig.

Doch: „Das Schlimmste kam noch“, wie Linden kommentiert.

Am 27.4.1939 wurde mir von 3 Beamten der Gestapo das Ergebnis der Anzeigen u. Anklagen mitgeteilt: nämlich meine Ausweisung aus dem ganzen Regierungsbezirk Trier.“ Diese Mitteilung schlug für Linden ein wie ein Paukenschlag. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass „ein längerer Aufenthalt in der Pfarrei […] nicht tragbar“ und eine „Gefährdung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit“ zu befürchten sei; „Endtermin meines Aufenthaltes in Trittenheim sei Mittag 12 Uhr am 2. Mai 1939.

Am 30.4.1939 teilte ich dies von der Kanzel dem Volke mit. Die Mitteilung war niederschmetternd. Weinen und Klagen setzten ein und Beileidsbesuche an den folgenden Tagen. Zu meiner Freude mußte ich constatieren, daß diese furchtbaren Maßnahmen bei allen Gutgesinnten Schmerz und Mitleid auslösten. Man versicherte mir ihre Treue …“.

Zeitgleich wurde auch der damalige Ortsbürgermeister Lucas Ahl von seinem Amt suspendiert, denn dieser hatte sich nicht nur für den Pfarrer, sondern wiederholt auch für die jüdischen Mitbürger eingesetzt.

Am 2. Mai sollte ich fort aus dem Rgbz. Trier. Einen Urlaub den ich mir noch am selben Tage erbat, um mich von diesen [aufregenden] körperlichen und seelischen Erschütterungen zu erholen, wurde abgelehnt seitens des Bisch[öflichen] G[eneral] V[ikariats] mit der Begründung, nach einer Verordnung des [hochwürdigsten] H[errn] Bischofs dürfe kein Geistlicher seine Stelle verlassen, wenn er auch ausgewiesen werden sollte.

Linden kehrt spät abends zurück nach Trittenheim, lässt aber der Gestapo durch einen Boten mitteilen,

am 27.4.39 ist mir von Ihnen eröffnet worden, daß ich von heute, Dienstag ab, aus dem Bezirk Trier ausgewiesen sei. Meine vorgesetzte Bischöfl. Behörde gestattet mir das Verlassen meiner Pfarrstelle nicht, was ich hiermit zur Kenntnis bringe.“ „Jetzt sitze ich hier und warte der Dinge, die da kommen sollen, auf gewaltsame Entfernung oder dergl.

schreibt Linden am 4. Mai 1939.

Gegen abend [sic] 1/2 11 kam mein Nachbar, der H. Pf. Kurtenbach von Leiwen und sagte mir, der Herr Def. Bender von Kesten sei heute nach Trier auf das Bisch. G. V. beordert worden und man habe ihm folgendes mitgeteilt. Für den Fall meiner gewaltsamen Entfernung von hier würden für Trittenheim folgende Maßregeln getroffen: 'Schließung des Glockenturmes, kein Angelusläuten, Sonntags eine stille Messe, kein Gesang, keine Orgel und wenn ein Geistlicher für Sonntags nicht zu haben sei, dann könnte auch der Gottesdienst einmal entfallen.

In der Bevölkerung zeigte die bevorstehende Ausweisung Wirkung: „Gottesdienste, Messe an Werktagen besucht wie Sonntags, Andachten desgleichen, Wallfahrten nach Clausen u. Leiwener Bildchen, zahlreicher Kommunionempfang, Trostbesuche im Pfarrhaus usw.“. Linden gegenüber werden sechs Personen der Denunziation verdächtigt, „denen Gott verzeihen möge, wie auch ich Ihnen verzeihe, wenn ich auch durch alle diese Vorgänge beinahe am Ende meiner Kräfte bin. In te Domine speravi, non confundar
in aeternum.

Vom 21. Januar 1940 datiert dann der Eintrag in der Trittenheimer Pfarrchronik, in dem Linden seine „Verbannung von Haus und Hof“ beschreibt:

Am 4. Mai 1939 kamen 3 Mann von der Gestapo nach Trittenheim ins Pfarrhaus gegen 1/2 2 Uhr um mich wie einen Schwerverbrecher nach Trier auf das Polizeiamt zu bringen. Die Vorbereitungen zum Exilium iniustum dauerten etwa 1/2 Stunde; unterdessen sammelte sich eine gewaltige Zahl von Trittenheimern, die laut weinend und klagend meine Verladung in das Reg[ierungs-]Auto zusehen mußten, ohne helfen zu können. Zudem fingen plötzlich alle Glocken zu läuten an wie zum Sturme, ich weiß heute noch nicht, wie ich mit meinem schwachen Herzen und zerrütteten Nerven dies alles mitmachen konnte ohne eine Träne zu vergießen. Aber als das Auto in rasender Fahrt fortfuhr, sagte ich aus vollem Herzen: Deo gratias, denn die schreckliche Spannung der letzten Tage war gewichen. Die Fahrt ging zum Polizeiarrest der Gestapo in Trier; dort ein kurzes Verhör, warum ich der Ausweisung am 2/5 nicht nachgekommen sei us.w. Meine Antwort stützte sich auf das Verbot des Bischofs […] Am folgenden Tage wurde mir mitgeteilt, daß die Ausweisung bestehen bleibe und daß ich zwar später [auf] ein Gesuch hin in meine Heimat Ayl/Saarburg gehn könnte, aber, so lauteten die letzten Worte des Leiters der Gestapo, 'nach Trittenheim kommen Sie nicht mehr.' Er war G[ott] s[ei] D[ank] ein falscher Prophet. Dann wurde ich unter Begleitung von 2 Polizisten auf den Bahnhof eskortiert und dort nicht aus dem Auge gelassen, bis ein Schnellzug gegen 1/2 5 Nachmittags mich ihren Augen entzog. Gegen 10 Uhr traf ich in Bad Nauheim ein und fühlte mich wie erlöst. Hier war ich 5 Wochen, dann zog ich nach Ahrweiler, wo ich bei einer von alter Zeit her bekannten recht religiösen Familie wohnte bis zum 5. September, und dann nach Unkel Paxheim17, und dann am 16. Sept. nach Bad Salzig/Rhein. Ich hielt es nirgendwo mehr aus, denn ohne Heimat zu sein ist m. A. nach das Schlimmste, was einen Menschen treffen kann. Dazu bekam ich kein Gehalt mehr und mußte doch für mich aufkommen und für meine Haushaltung in Trittenheim. Auch die zahlreichen Briefe, die ich bekam, die vielen Besuche - einmal kam ein ganzer Omnibus Trittenheimer - konnten den unbeschreiblichen Druck nicht entfernen. Ich machte deshalb ein gut begründetes Gesuch unter Ausnutzung der durch den Kriegszustand (1/9 1939) geschaffenen vollständig geänderten Verhältnisse an die Gestapo, und - was ich in den letzten Tagen innerlich ganz im Geheimen ahnte, - das Gesuch wurde angenommen u. meiner Bitte in meine Pfarrei Trittenheim zurückzukehren, entsprochen und das Aufenthaltsverbot aufgehoben. Ein te Deum laudamus in der Kapelle von Salzig war meine Antwort. Es war, und das soll nicht verschwiegen werden, viel in dieser Sache von vielen guten Leuten gebetet worden. Die Sache war aber noch nicht ganz zu Ende. Noch in Salzig bekam ich eine Ladung, auf dem Gericht (Oberstaatsanwalt) in Trier zu erscheinen. Dort war ich am 26/9 1939. Ein Justizbeamter eröffnete mir, die sämtl. Akten seien nach Köln auf das Sondergericht, von dort nach Berlin u. von dort nach Trier, Oberstaatsanwalt gegangen. Es sei alles erledigt, von allen Anklagen sei nur eine noch zu klären, worüber ich verhört werden könnte, nämlich, ich hätte in Verbindung mit der Aktion gegen die Juden am 9.11.1938 den Jungen H.G.N geprügelt. […] Ich antwortete unter anderem, daß m. A. nach die Sache unter den Gnadenerlaß des Führers fiele, der kurz vorher gegeben war. So geschah es auch, wie mir im Dec. 1939 vom Gericht aus zugestellt wurde. Damit erst war die ganze Sache erledigt. Am 26. Sept. 1939 zog ich abends in der Dunkelheit wieder in meine Pfarrei ein. Die Freude war allenthalben groß. Post nublia Phoebus [Nach Wolken kommt die Sonne].“

... und was ein Zeitzeuge sah ...

An dieser Stelle sei eine von einem unbekannten Zeitzeuge aus Trittenheim verfasste Schilderung, die Lindens Notizen beigefügt wurde, ausschnittsweise ergänzend angeführt:

Um 12 ½ Uhr fuhr das Gestapo-Auto 195519 in den Schulhof ein. 3 Herren, die ihn immer nach den Anzeigen verhört hatten, gingen ins Pfarrhaus. Gleich ging es rund im Dorf und die Nachbarschaft sammelte sich auf der Straße vor dem Pfarrhaus, darunter auch Kinder, die zur Schule mußten. Gleich läuteten alle Glocken zum Abschied des Pfarrers […] eingedenk der Wort, die H.H. Linden damals sprach: ‚Sie sollen jedem Trittenheimer, auch mir dereinst zum Abschied  läuten‘, haben sich junge Leute dazu verpflichtet gefühlt. […] Im Garten sein Brevier betend traf ihn der Befehl des Staates. Er fand noch soweit Zeit, sich zum letzten Ausgang aus Trittenheim zu rüsten, während draußen alle bangten, weil auch jeder das schwere Herzleiden des H. Pastors kannte. Treue Freunde und Klosterschwestern kamen ins Pfarrhaus zum letzten Gruß. Endlich öffnete sich die Haustür nach geraumer Zeit, treten die 3 Geheimen in ihrer Mitte unser Seelsorger aus der Tür und führten ihn an der weinenden Menge vorbei in den Schulhof, wo das Auto stand, in den Hof, den er von staatswegen nicht mehr betreten durfte. Alles strömte ihm nach, laut weinend und klagend, auch schon viele Kinder. Herr Pastor schritt um den Wagen und war gezwungen, die Menschenmenge zu sehen. Vor dem Einsteigen überschaute er alle seine Pfarrkinder und lachte ihnen entgegen, trotz allem Leid und Schmerz, das ihm aus den Reihen bereitet wurde. Trotz der dicht umstehenden Menschenmenge fuhr das Auto heftig an und stieg gegen die Menge, die mit lautem Weinen und Schreien Platz machte. […] Als der Herr Pastor [die Kinder] sah, winkte er ihnen zu und sagte ‚ich komme wieder‘. […] Als das Auto fort war, entstand ein Tumult unter dem Volke. Veranlassung dazu war das Erscheinen eines jungen Lehrers, der Schule halten wollte mit den 10- und 11-jährigen Kindern. […] Ob er bei den Leuten nur vermutlich oder tatsächlich an diesem Ereignis beteiligt war, fielen sie mit Schmähungen und Drohungen und Vorwürfen über ihn her. Sie riefen: ‚Niemand soll mehr die Kinder zu dir in die Schule schicken, du bist auch nicht unschuldig daran‘. Es wurde sogar ein Messer gezogen, nur besonnene Frauen konnten ein Unglück verhüten. Einige Kinder gingen an diesem Nachmittag tatsächlich nicht zur Schule. Die Mütter nahmen sie mit nach Hause. Eine schwere Tracht Prügel ist ihm von der Jugend zugedacht worden. […] Dem Herrn Pastor fuhren sogleich einige Motorräder und ein Auto nach, um über die weiteren Dinge etwas zu erfahren, aber vergebens. Abends hörten wir jedoch, daß ein Trittenheimer den Herrn Pastor in Trier in einer Elektrischen gesehen habe. Er war vorläufig auf freiem Fuß gelassen, mußte sich aber am folgenden Tage zu Unterhandlungen einfinden, an denen auch der Bisch. Generalvikar Herr von Meurers teilnahm. […] Über das Dorf Trittenheim wurde vom Bischof das kleine Interdikt verfügt. Keine Glocken durften läuten, keine Orgel und Lieder ertönen, nur sonntags wurde eine stille hl. Messe gefeiert. […] Nicht einmal das Schellenzeichen vor Beginn durfte erschallen. Alle guten Menschen waren tief traurig und wie erschlagen. […] Nur ungern wurde in den ersten Tagen die Arbeit getan. Von nichts  anderem als von diesen Ereignissen wurde gesprochen. […] Es wurde als Schmach und Schande für das ganze Dorf empfunden. Viele im Beruf auswärts tätig meinten, ‚man muß sich schämen von Trittenheim‘ zu sein. […] alle hl. Messen bis Pfingsten einschließlich ein Hochzeitsamt und zwei Beerdigungen wurden ganz still begangen. Jedoch wurde an Sonntagen das Evangelium verlesen und das Notwendigste bekannt gegeben. […] Gegen den Willen des Bischofs wurde 2mal die Tür erbrochen und für 2 Verstorbene geläutet. Von einem Teil als Recht, von wenigen als Unrecht aufgefaßt. […] von den Eingesessenen [wurde] festgestellt, daß der Geist bei sehr vielen Menschen kein guter mehr ist. Von Haus aus sind die widerspenstig, rechthaberisch, hochmütig, gedanken- und skrupellos, leichtlebig. Statt im Geiste der Buße und Sühne das Interdikt zu tragen, ergehen sich sehr viele in Klagen, manche sogar in Murren und Vorwürfen gegen die Bisch. Behörde. Es fehlte Bescheidenheit, Ehrfurcht und Gehorsam, guter Willen, die Versöhnung und innere Umkehr bewirken könnten.

Beschluss

Während Lindens Abwesenheit übernahm der Leiwener Pfarrer die Administration. Patres der Weißen Väter und sein Kurskollege Prof. Benedikt Marx waren sonntags zur Aushilfe gekommen. Johann Linden, der, wie es mehrfach anklang, gesundheitlich sehr angeschlagen war, blieb nur noch bis zum Ende des Monats September 1941 Pfarrer in Trittenheim.

Über weitere Ereignisse berichtete er nicht mehr. Zum 1. Oktober 1941 wurde er emeritiert und nahm seinen Wohnsitz in seinem Geburtsort Ayl. Dort verstarb Johann Linden am 11. April 1942 und wurde auf dem heimischen Friedhof begraben.

Totenzettel

Versucht man eine ansatzweise Charakterisierung Pfarrer Lindens zu zeichnen, so lässt sich feststellen, dass ihn Klugheit und Witz prägten, die es ihm möglich machten, der alltäglichen Diktatur des Nationalsozialismus immer wieder entgegen zu treten. Er verfolgte dabei eine nadelstichartige Strategie, um seine Ablehnung zum Ausdruck zu bringen. Linden scheint kein Heros gegenüber der Diktatur gewesen zu sein, was die Hinweise auf seine emotionale Verfasstheit andeuten. Jedoch bewies er den alltäglichen Mut und die Humanität, die aus seinem Glauben und seiner humanistischen Bildung genährt wurden. So ist er ein Beispiel für ein Verhalten, dass Menschen auch in der nationalsozialistischen Diktatur sich nicht einfach ohnmächtig machen ließen.

Chr. Schmitt

Anmerkungen:

Den Anstoß zu dieser Veröffentlichung gab ein Trittenheimer Pfarrer, der dem Verfasser nach der Lektüre der Pfarrchronik das Exzerpt zur Ausarbeitung überließ.  

Priester unter Hitlers Terror. Eine biographische und statistische Erhebung. Von der Deutschen Bischofskonferenz unter Mitwirkung der Diözesanarchive bearbeitet von Ulrich von Hehl, (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte; Reihe A: Quellen; 37). Mainz 1984.

Die biographischen Angaben verdanke ich der freundlichen Bereitstellung durch Herrn Dipl.-Archivar Stefan Nicolay, zur Zeit der Abfassung kommissarischer Leiter des Bistumsarchiv Trier.

Deutschnationale über 4%, SPD unter 4%. Die übrigen Stimmen verteilten sich auf 8 weitere
Parteien. Diese Statistik hat Pfarrer Linden in seine Pfarrchronik eingetragen. Die Zahlen der Wahl von 1930 stammen aus der Pfarrchronik, die Zahlen von 1933 aus der Schulchronik.  

In der „Dokumentation zur Geschichte der jüdischen Bevölkerung in Rheinland-Pfalz und im Saarland von 1800 bis 1945“ wird die Sachbeschädigung an Fensterscheiben, Hofbeleuchtung und am Haus des Viehhändlers und Metzgers Bermann Samuel am 18.11. und 4.12.1936 erwähnt.  

Ruth Koppel war die einzige Tochter des Trittenheimer Viehhändlers Isidor Koppel und seiner Frau Ida Koppel geb. Brunngaesser10; sie wohnten in der Ettenstraße.

Elias Bonem emigierte mit seiner Familie in die USA; er starb im Mai 1945 im Alter von 84 Jahren in Chicago, wo seine Söhne einen großen Schlachthof gründeten.

Linden verweist dazu auch auf den Kirchlichen Amtsanzeiger Nr. 266 Ausgabe 23 von 1933,
wo unter Hinweis auf den Codex juris canonici (can. 1169) die Benutzung der Glocken
ausschließlich der kirchlichen Obrigkeit unterliegt.

Linden bemerkt, dass er die einzelnen Punkte nur nach dem Gedächtnis wiedergibt, da ihm
das Schreiben nicht ausgehändigt wurde.

Linden bemerkt, dass er die einzelnen Punkte nur nach dem Gedächtnis wiedergibt, da ihm das Schreiben nicht ausgehändigt wurde.

Die Sammlung sei, so Linden, erfolgreich gewesen und die Kirchenausmalung finanzierbar.

Tangiert war damit das „Gesetz zur Regelung der öffentlichen Sammlungen und sammlungsähnlichen Veranstaltungen“ vom 5. November 1934. § 15 sah zwar vor, dass das Gesetz „nicht für öffentliche Sammlungen und sammlungsähnlichen Veranstaltungen“ gelten solle, die „von einer christlichen Religionsgesellschaft des öffentlichen Rechts bei Gottesdiensten in Kirchen und in kirchlichen Versammlungsräumen“ durchgeführt werden.

Das Paxheim in Unkel war ein Erholungsheim für Priester in Unkel/Rh., in dem auch Konrad Adenauer Unterschlupf vor den Nationalsozialisten fand.

Johann Linden - der musisch begabte Mensch

Wenig beachtet und teilweise auch nicht mehr darstellbar ist die musische Seite Johann Lindens: er komponierte u.a. eine Trittenheimer Hymne und geistliche Gesänge, interessierte sich für Kunst und malte selbst. Im Pfarrhaus erhalten blieben und nach Jahrzehnten wieder aufgedeckt drei Fresken, die sich dem Thema Musik widmen:

David spielt vor Saul

Musikgruppe mit Streichern und Blasinstrumenten

Musikgruppe mit zwei Zupf- und einem Streichinstrument.

Seiner Initiative verdankt die Gemeinde den Wiederaufbau bzw. die Erweiterung der Laurentiuskapelle (1919/20). Auch in der Pfarrkirche hatte er sich künstlerisch betätigt, doch sind diese Malereien durch frühere Renovierungsmaßnahmen nicht mehr sichtbar.