Aktuelle Information zum Corona-Virus in der Region Mosel

Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Urlaub an der Mosel in Zeiten des Corona-Virus (Stand 26.04.2021).

Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken bis zum 23. Mai 2021 weiterhin untersagt.

Auch danach kann es weitere Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen geben. Diese können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informiere Dich, ob DU im geplanten Buchungszeitraum und zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden darfst.

Eine Übersicht zu den geltenden Regelungen findest du unter: Deutscher Tourismusverband - Informationen zum Coronavirus, Länderverordnungen

Zur Rechtsgrundlage in Rheinland-Pfalz:  19. CoBeLVO Rheinland-Pfalz

Kontaktbeschränkungen:

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben Bund und Länder weitreichende Kontaktbeschränkungen beschlossenen. So sind private Treffen im Kreis des eigenen und einem weiteren Hausstand mit maximal fünf Personen erlaubt (Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden hierbei nicht mitgezählt).
Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregional tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

Maskenpflicht:

Jede Person hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Im Einzelhandel und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind medizinische Masken verpflichtend (z.B. OP-Masken oder Masken des Standards FFP2). Darüber hinaus gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten, so auch an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Die Festlegung der Orte und der zeitlichen Beschränkung erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden.

Öffnungsperspektiven:

Öffnungen in der Gastronomie, bei Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie im Einzelhandel sind von den regional vorherrschenden Inzidenzwerten abhängig. Je nach Inzidenzentwicklung gelten in den betreffenden Landkreisen und Städten Allgemeinverfügungen, die alle weiterführenden Regelungen enthalten. Beachte hierzu bitte die Veröffentlichungen der Landkreise und Städte.

 

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zu den Fallzahlen und regionalen Inzidenzwerten: Covid19-Dashboard des RKI für Deutschland mit täglich aktuellen Fallzahlen

Als transparente Warn- und Gefahrenmeldung informiert der Corona Warn- und Aktionsplan RLP über die Lage in den Landkreisen und Städten auch unserer Region Mosel.

Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.