Die Säkularisierung des Weinbergsbesitzes

Die Säkularisierung zu Beginn des 19. Jahrhunderts warf im linksrheinischen Gebiet einen erheblichen Landbesitz auf den Markt. Dies geschah in napoleonischer Zeit nicht direkt, vielmehr ging anfangs die Säkularisierung so vonstatten, dass Besitzstände geistlicher Herrschaften auf den französischen Staat übergingen.

In den seit 1798 bestehenden vier linksrheinischen Départements, die 1801 im Frieden von Lunéville Frankreich zugesprochen worden waren, wurde im Jahre 1802 mit der Säkularisierung begonnen.

Grundlage für diese Säkularisation war das 1801 abgeschlossene Konkordat. Danach wurden am 9. Juni 1802 mit einem Konsularbeschluss ("Arreté des Consuls") die kirchlichen Verhältnisse neu geregelt. Bis auf die Bistümer und Pfarreien wurden fast alle geistlichen Einrichtungen aufgehoben und ihr Besitz dem französischen Staat übertragen. Mönchen und Nonnen mit linksrheinischen Wurzeln wurde eine jährliche Pension von 500 (für unter 60-jährige) bzw. 600 Francs (ab 60 Jahren) als Entschädigung zuerkannt.

Zur Aufbesserung der Finanzen des französischen Staates wurden die säkularisierten kirchlichen Güter in den folgenden Jahren versteigert. Sie gingen überwiegend in den Besitz privater Käufer über. Auch die geistlichen Reichsstände wurden aufgehoben und ihr Besitz verstaatlicht. Trittenheim gehörte zum Saardepartement und zwischen 1803 und 1813 wechselten auch hier viele Ländereien und Immobilien in die private Hand.